Das Reisen mit Haustieren innerhalb der EU wird ab kommenden Sommer einfacher. Am 3. Juli tritt eine neue Verordnung des Europaparlaments in Kraft, die Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU vereinheitlicht.
Bisher hat jedes Land seine eigenen Vorschriften und Pflichtimpfungen, künftig muss nur noch der neue EU-Tierpass mitgeführt werden. Mit dem Pass wird amtlich attestiert, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Darüber hinaus können auch weitere Impfungen und tierärztliche Untersuchungen eingetragen werden. Der Ausweis wird in allen EU-Ländern akzeptiert. Zur Identifizierung muss das Tier jedoch einen implantierten Microchip oder eine Tätowierung besitzen.
Bei Reisen nach Irland, Schweden und Großbritannien gelten allerdings für fünf weitere Jahre zusätzliche Bestimmungen. Zum einen ist sieben Monate (in Schweden 120-350 Tage), nachdem die Tiere gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Untersuchung Pflicht, die nachweist, dass die Impfung erfolgreich war. Zum anderen müssen die Tiere gegen Zecken und Bandwürmer behandelt sein.
In Irland und Großbritannien ist der so genannte "PETS Pass" vorgeschrieben, in dem alle Untersuchungen und Impfungen eingetragen sind. Gesamtkosten etwa 320 Euro, plus etwa 50 Euro für die Einreise, die bisher nur per Schiff, Flugzeug oder mit dem Zug durch den Eurotunnel erfolgen darf.
Und so sieht der neue EU-Tierpass aus: 100 x 152 mm, blauer Einband mit gelbem EU-Sternenkranz. Als Kennnummer dient die Mikrochip-Nummer oder die Tätowierungsnummer des Tieres.
Bis zum 3. Juli 2004 gelten jedoch noch die alten Bestimmungen. Deshalb sollten sich Tierhalter schon sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des Gastlandes informieren, denn meist sind Untersuchungen, Impfungen oder Anträge zur Einreise notwendig.
Die meisten anderen europäischen Urlaubsländer (einzige Ausnahme ist Russland) verlangen ein Tollwut-Impfzeugnis. Zumeist muss die Impfung mindestens 30 Tage vor Abreise erfolgt sein und darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Bis auf Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien und Irland wird darüber hinaus fast immer ein Internationaler Impfpass verlangt, in dem alle erforderlichen Impfungen eingetragen sein müssen.
In vielen Ländern ist außerdem ein Gesundheitszeugnis vom Tierarzt (Großbritannien, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei) oder Amtstierarzt (Baltikum, Bulgarien, Griechenland, Italien, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Slowak. Rep., Ungarn) Pflicht. Bei Einreise nach Polen und die Slowakische Republik dürfen die Gesundheitszeugnisse höchstens drei Tage alt sein, in Portugal, Bulgarien und Großbritannien sogar nur ein bis zwei Tage, ansonsten zwischen zehn und 21 Tagen. Nur die italienischen und die Schweizer Behörden räumen eine großzügige Frist von 30 Tagen ein.
Nicht vergessen: Auf der Reise müssen nicht nur die Bestimmungen des Ziellandes, sondern auch die Auflagen der Transitländer beachtet werden. Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften, Konsulate und der ADAC.

Endlich ist der Sommer da - und damit auch die Urlaubszeit. Haustierbesitzer sollten jetzt nicht nur für sich, sondern auch für Hund und Katze die entsprechende Urlaubsvorsorge treffen.
Während Hunde am liebsten bei ihrer Familie bleiben und deshalb - wenn möglich - mit auf die Reise kommen sollen, sind Ortsveränderung und der damit verbundene Revierwechsel für Katzen und andere Kleintiere meist mit Stress verbunden.
"Optimal für Katzen und Kleinsäuger wie Meerschweinchen oder Kaninchen ist eine Versorgung zu Hause durch eine vertraute Person. Gibt es niemanden im Bekanntenkreis, der sich um das Tier während des Urlaubes kümmert, ist die rechtzeitige Suche nach einer geeigneten Tierpension oder einem -sitter unerlässlich", erklärt Gabriela Kropitz, Heimtierexpertin von der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. Worauf man bei der Auswahl der "fremden" Betreuer achten sollte, lesen Sie im Stichwort.
Auf www.vier-pfoten.at (Rubrik Kampagnen/Heimtiere) finden Sie eine Adressenliste von Tierpensionen und Tiersittern in ganz Österreich.
Wer Hund, Katze oder Frettchen mit auf Urlaub nehmen will, sollte den Reisepass nicht vergessen. Und zwar nicht nur den eigenen, sondern auch den für das Haustier. Diese Tiere brauchen seit 2004 für Reisen innerhalb der EU einen Heimtierausweis (Pet pass), weil sie zu den potenziellen Tollwutüberträgern zählen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Pet Pass sind der Nachweis einer Tollwutimpfung und eine eindeutige Tierkennzeichnng, zum Beispiel ein Chip. Die internationale Tierkennzeichnungsdatenbank (www.animaldata.com) erleichtert das Wiederfinden eines verschwundenen Tieres.
Sowohl die Tollwutimpfung als auch das Implantieren des passiven, nicht strahlenden Chips führen Tierärzte durch.
Wichtige Hundedokumente
Bevor die Reise los geht, sollten folgende Punkte noch einmal bedacht werden:
Sind Kopien der Hunde-Dokumente und Unterlagen zur Haftpflicht- und Krankenversicherung im Gepäck?
Ist das Halsband mit der Urlaubs- und Heimadresse versehen?
Bei reisebedingter Zeitumstellung einge Tage vor Urlaubsbeginn mit zeitversetzter Fütterung beginnen.
Die letzten Stunden vor Reiseantritt den Hund nicht mehr füttern.
Zu gast in der Tierpension
Darauf sollten Sie achten
• Dürfen Sie die gesamte Anlage besichtigen?
• Wirkt die Pension sauber und hell, stimmen Belüftung und Temperatur?
• Wirkt das Pflegepersonal kompetent, ist es freundlich im Umgang mit Tieren?
• Bei Zwingerhaltung: Stimmt die Größe?
• Wird ein Impfpass verlangt?
• Werden auch Tierarztbesuche erledigt?